Cookie-Richtlinie
Hinweise zu Cookies, Endgerätezugriffen und technisch notwendigen Funktionen.
Stand: 11. August 2026Grundsatz
Cookies und ähnliche Technologien können Informationen im Endgerät speichern oder auf bereits gespeicherte Informationen zugreifen. Nach § 25 TDDDG ist hierfür grundsätzlich eine informierte Einwilligung erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Eine Ausnahme kann insbesondere vorliegen, wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.
Der Begriff „ähnliche Technologien“ umfasst auch andere technische Verfahren, mit denen Informationen auf einem Endgerät abgelegt oder ausgelesen werden können. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Technik, sondern ihre tatsächliche Funktion und ob für den Zugriff eine Einwilligung oder eine gesetzliche Ausnahme einschlägig ist.
Technisch notwendige Funktionen
Technisch notwendige Funktionen können zum Beispiel erforderlich sein, um Sicherheitsmechanismen, Formularzustände oder grundlegende Seitennavigation bereitzustellen. Solche Funktionen sollten auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Diese Website ist so angelegt, dass der Uhrenfinder auch ohne Werbe- oder Profiling-Cookies genutzt werden kann. Werden später zusätzliche Dienste eingebunden, muss geprüft werden, ob hierfür eine Einwilligung erforderlich ist.
Notwendigkeit ist eng am vom Nutzer angeforderten Dienst zu beurteilen. Eine Technologie wird nicht allein dadurch „notwendig“, dass sie für Analyse, Reichweitenmessung, Komfort oder Marketing nützlich wäre; solche Zwecke sind gesondert zu bewerten.
Optionale Technologien
Analyse-, Marketing- oder Personalisierungstechnologien dürfen nicht allein deshalb eingesetzt werden, weil sie technisch verfügbar sind. Vor einer Einbindung ist zu klären, welche Daten verarbeitet werden, wer Empfänger ist, wie lange Informationen gespeichert werden und auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung beruht.
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss sie freiwillig, informiert und widerruflich sein. Eine Ablehnung optionaler Technologien darf den Zugang zu notwendigen Funktionen nicht unangemessen beschränken.
Vor einer optionalen Speicherung oder einem optionalen Zugriff sollten Zweck, Funktionsdauer, beteiligte Stellen und Widerrufsmöglichkeit transparent beschrieben werden. Einwilligungen müssen von nicht notwendigen Verarbeitungen getrennt betrachtet werden und dürfen nicht durch voreingestellte Auswahl erzwungen werden.
Browser-Einstellungen
Viele Browser erlauben das Löschen gespeicherter Daten, das Blockieren bestimmter Cookies und das Begrenzen von Tracking-Funktionen. Die konkrete Bedienung hängt vom verwendeten Browser und Gerät ab.
Das vollständige Blockieren technisch notwendiger Speicherungen kann dazu führen, dass einzelne Funktionen einer Website nicht wie vorgesehen arbeiten. Optionale Technologien sollten hiervon getrennt behandelt werden.
Das Löschen von Browserdaten wirkt grundsätzlich nur auf den jeweiligen Browser beziehungsweise das jeweilige Gerät. Werden mehrere Geräte oder Browser verwendet, können Einstellungen deshalb getrennt verwaltet werden müssen.
Bezug zum Datenschutz
Sobald Cookie- oder Endgeräteinformationen einer Person zugeordnet werden können, gelten zusätzlich die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO. Informationen zu Verantwortlichem, Betroffenenrechten, Zwecken und Speicherdauer finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und ist zusammen mit ihr zu lesen.
Soweit aus Endgeräteinformationen personenbezogene Daten entstehen oder mit bereits vorhandenen Daten verknüpft werden, sind zusätzlich die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung nach der DSGVO zu beachten.
Änderungen
Die technische Ausstattung einer Website kann sich verändern. Deshalb ist diese Richtlinie zu aktualisieren, wenn neue Speichertechnologien, Analysewerkzeuge oder externe Dienste eingebunden werden.
Das oben angegebene Aktualisierungsdatum zeigt den Stand dieser Fassung.
Bei jeder technischen Erweiterung sollte geprüft werden, ob diese Richtlinie noch den tatsächlichen Zustand der Website beschreibt. Nicht eingesetzte Dienste oder Anbieter werden nicht vorsorglich in einer Liste aufgeführt.
Einwilligung und Widerruf
Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss die Entscheidung vor dem nicht notwendigen Zugriff auf das Endgerät erfolgen. Ein späterer Widerruf soll so einfach möglich sein wie die Erteilung; bereits erfolgte rechtmäßige Verarbeitung wird durch einen Widerruf nicht rückwirkend unzulässig.
Diese Website enthält derzeit keinen eigenen Cookie-Banner. Werden künftig einwilligungsbedürftige Technologien eingesetzt, muss eine passende Einwilligungslösung ergänzt werden, bevor diese Technologien aktiviert werden.
Speicherdauer und Datenminimierung
Speicherdauern sind am konkreten Zweck auszurichten. Technische Informationen sollen nicht länger auf dem Endgerät verbleiben oder serverseitig verarbeitet werden, als dies für den jeweiligen Zweck und etwaige gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Pauschale Laufzeiten für nicht vorhandene Cookies werden hier nicht angegeben. Werden konkrete Cookies oder vergleichbare Speichermechanismen eingebunden, sollten Name, Zweck und Dauer nachvollziehbar dokumentiert werden.